Erdaushub- und Bauschuttdeponie
Gemeindliche Erdaushub- und Bauschuttdeponie
-neue Annahmebestimmungen-
Im Zuge der Nachhaltigkeit und der Förderung des Recyclings bittet die Gemeinde Birkenfeld darum, Erdaushub und Bauschutt nur dann abzuliefern, wenn Wiederverwendung, Recycling und Verwertung nicht in Betracht kommen.
Außerdem werden sich ab Februar die Annahmebestimmungen wie folgt ändern:
Bei jeder Anlieferung ist eine Anlieferungserklärung nach beigefügten Mustern abzugeben.
Anlieferungserklärung Bauschutt
Anlieferungserklärung Erdaushub
Für Bauherren und Großanlieferer wird für eine Anlieferungsmenge ab 500 Tonnen (entspricht ca. 350 m³) je Anfallstelle zwingend eine Beprobung mit Analyse des Materials gefordert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch bei einer geringeren Anlieferungsmenge eine Beprobung gefordert werden.
Diese Beprobung soll sicherstellen, dass kein mit Schadstoffen belastetes Material auf der Deponie angenommen wird. Bei der Deponie der Gemeinde Birkenfeld handelt es sich um die Deponieklasse 0 (DK 0), die laut Genehmigung des Landratsamtes Main-Spessart nur für rein mineralischen Bauschutt ohne Fremdstoffe zugelassen ist.
Die Beprobung stellt die Erfüllung der Anforderung sicher.
Vor Beauftragung eines anerkannten Unternehmens bittet die Verwaltung um Rücksprache.
Für Rückfragen steht die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Frau Krämer, 09391 / 6007-103, Ordnungsamt@VGem-Marktheidenfeld.de, jederzeit gerne zur Verfügung.
Bauschutt- und Erdaushubdeponie
Samstag 10.00 - 12.00 Uhr
Ast- und Strauchgut jeweils 1. Samstag im Monat von 9.00 – 10.00 Uhr